Rund um die Geburt - Formulare & Leistungen
Mutterschutz: Wann dem Arbeitgeber Bescheid geben?
Es gibt keine gesetzliche Frist, jedoch empfiehlt das Mutterschutzgesetz eine Mitteilung, sobald die Schwangerschaft bekannt ist (viele Frauen warten bis zur 12. Woche).
Warum eine frühe Mitteilung sinnvoll ist: