(Stand: 03.2026)
TEIL A: Allgemeine Bestimmungen
§1 Präambel und Geltungsbereich
Das Portal „Gesunde Region Linz“ ist ein digitales Informationsangebot der Verbandsgemeinde Linz am Rhein. Es richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, Anbieter sozialer und gesundheitlicher Leistungen, Beratungsinstitutionen, Fachpersonen und ehrenamtliche Organisationen sowie Akteure mit einem Tätigkeitsschwerpunkt in der Region Linz am Rhein. Ziel ist es, die bestehenden medizinischen, pflegerischen und sozialen Angebote in der Verbandsgemeinde zentral, transparent und barrierearm zugänglich zu machen. Die Nutzung des Portals erfolgt unentgeltlich und freiwillig.
Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für alle Nutzergruppen.
§2 Zugang und Nutzung
Das Portal kann grundsätzlich ohne Registrierung genutzt werden. Anbieter müssen sich registrieren, um Profile und Angebote zu veröffentlichen. Für die Nutzung des Portals ist ein Browser und eine Internetverbindung erforderlich.
§3 Im Portal dargestellte Dienstleistungen
3.1 Vermittlerrolle: Das Portal dient rein der Information. Die Verbandsgemeinde ist lediglich Portalbetreiberin. Verträge über die dargestellten Gesundheits- oder sonstigen Leistungen kommen ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem Suchenden zustande; die Verbandsgemeinde wird kein Vertragspartner dieser Leistungen.
3.2 Räumlicher Bezug: Räumlich ist das Portal auf Angebote beschränkt, welche von Akteuren und Akteurinnen in der Region Linz angeboten oder für deren Bewohner unmittelbar relevant sind.
3.3 Anbieter-Zulassung: Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung. Die Verbandsgemeinde behält sich vor, Angebote zu prüfen, abzulehnen oder zu deaktivieren – insbesondere wenn diese gegen geltendes Recht (z. B. Heilmittelwerbegesetz, Berufsordnungen) oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen.
§4 Datenschutz und Inhalte
4.1 Datenschutz: Der Betrieb des Portals erfolgt unter strikter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Details sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
4.2 Verantwortlichkeit für Inhalte: Für Inhalte (Texte, Bilder, Links), die von Anbietern veröffentlicht werden, sind ausschließlich diese verantwortlich. Die Verbandsgemeinde übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen.
4.3 Extern Verweise und Links: Das Portal enthält Links zu externen Webseiten Dritter. Die Verbandsgemeinde hat auf deren Gestaltung keinen Einfluss und macht sich diese Inhalte nicht zu eigen. Eine permanente inhaltliche Kontrolle verlinkter Seiten ist ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar.
Haftungsausschluss: Haftungsansprüche gegen die Verbandsgemeinde für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Angebote entstehen, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
4.4 Feedbackfunktion und Meldung von Inhalten: Sollten Sie auf Inhalte oder verlinkte Seiten stoßen, die rechtswidrig, fehlerhaft oder zweifelhaft erscheinen, bittet die Verbandsgemeinde um einen entsprechenden Hinweis.
Prüfung: Wir werden die betreffenden Inhalte nach Kenntniserlangung unverzüglich prüfen und bei Vorliegen einer Rechtsverletzung umgehend entfernen.
Kontakt: Bitte nutzen Sie hierfür die im Portal integrierte Feedback-Funktion oder senden Sie eine E-Mail an: gesunderegion@vg-linz.de
§5 Barrierefreiheit
Das Angebot wird mit dem Ziel entwickelt, möglichst barrierearm zu sein. Anbieter werden ermutigt, ihre Angebote hinsichtlich Zugänglichkeit zu kennzeichnen.
§6 Urheber- und Nutzungsrechte
Die Inhalte des Portals unterliegen dem Urheberrecht. Anbieter sind für die, von ihnen eingestellten Inhalte verantwortlich und müssen sicherstellen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
§7 Verfügbarkeit des Portals „Gesunde Region Linz“
Eine bestimmte Verfügbarkeit der Dienste und Funktionalitäten des unentgeltlich zur Verfügung gestellten Portals ist nicht geschuldet.
§8 Haftung und Gewährleistung
8.1 Haftungsumfang: Die Verbandsgemeinde haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet die Verbandsgemeinde nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.2 Kein medizinischer Rat: Die Inhalte des Portals ersetzen keine ärztliche Diagnose oder Behandlung. In akuten Fällen ist der Notruf 112 oder der ärztliche Bereitschaftsdienst (116117) zu kontaktieren.
8.3 Kostentransparenz: Die Darstellung im Portal impliziert keine Kostenübernahme durch Dritte (z. B. Krankenkassen). Anbieter sind verpflichtet, Nutzer vorab über etwaige Kostenfolgen (Selbstzahlerleistungen) aufzuklären. Die Verbandsgemeinde haftet nicht für Honorarstreitigkeiten zwischen Nutzern und Anbietern.
§9 Änderungen der Nutzungsbedingungen
Die Verbandsgemeinde Linz am Rhein behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen bei Bedarf zu ändern. Über Änderungen wird in dem Portal mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderung informiert. Die weitere Nutzung nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Zustimmung.
§10 Schlussbestimmungen
11.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Linz am Rhein.
11.2 Vertragssprache ist Deutsch.
11.3 Soweit eine oder mehrere der vorgenannten Klauseln unwirksam sind oder im Laufe der Zeit werden sollten, bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt.
11.4 Der Nutzer darf Rechte und Pflichten aus dem Rahmenvertrag nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Verbandsgemeinde abtreten.
11.5 Gegen Ansprüche der Verbandsgemeinde Linz am Rhein kann der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
TEIL B: Besondere Bedingungen für Anbietende
§1 Geltungsbereich & Vertragsverhältnis
Diese Bedingungen konkretisieren die Zulassung für Anbieter. Der Fokus liegt auf Akteuren der Region Linz am Rhein sowie angrenzenden Regionen, sofern deren Angebot die lokale Versorgung ergänzt.
§2 Zulassungskriterien und Akteursgruppen
Nutzungsberechtigt sind Institutionen, freiberufliche und privatwirtschaftliche Anbieter sowie ehrenamtliche Akteure mit Bezug zur Region. Die Zulassung erfolgt in folgenden Kategorien:
2.1. Soziale Rollen und Funktionen: Personen mit offizieller Koordinations- oder Beratungsfunktion in der Verbandsgemeinde oder dem Landkreis (z. B. Kümmerin, Gemeindschwesterplus, Senioren- und Behindertenbeauftragte etc.).
2.2. Ehrenamt & Soziale Organisationen: Wohlfahrtsverbände, Vereine, Stiftungen, Kirchen, Selbsthilfegruppen (NEKISS/WEKISS), Bürgerinitiativen und Nachbarschaftshilfe.
2.3. Medizin & Therapie: Arzt- und Zahnarztpraxen, Kliniken, Hebammen, approbierte Psychotherapeuten (gemäß PsychThG) sowie Heilmittelerbringer (gemäß GKV-Heilmittelerbringerliste). Ebenso Osteopathen und Heilpraktiker (mit Erlaubnis nach § 1 HeilprG)
2.4. Pflege & Hospiz: Ambulante/stationäre Pflegedienste, Tagespflege, SAPV-Teams und Hospizdienste mit Anerkennung nach § 39a SGB V oder vergleichbaren fachlichen Standards.
2.5. Beratung & Krisenhilfe: Anerkannte Beratungsstellen (Sucht, Familie, Erziehung), qualifizierte Ernährungsberatung z. B. Zertifizierung nach DGE, QUATHEDA oder GKV-Kriterien), Frauenhäuser sowie spezialisierte Rechtsberatung (Vorsorge-/Sozialrecht).
2.6. Bildung, Familie & Unterstützung: Öffentliche und private Bildungsträger, Schulen, Kitas und Ferienbetreuungsangebote; Einrichtungen der Arbeitsförderung und Qualifizierung; Familienzentren und Mehrgenerationenhäuser.
2.7. Gesundheitsförderung & Bewegung: Lokale Sportvereine mit spezifisch gesundheitsorientiertem Angebot sowie Präventionsanbieter mit Zertifizierung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) und regionale Gesundheitszentren.
2.8. Medizinischer Fachhandel & Alltagsversorgung: Apotheken, Sanitätshäuser, Essenslieferdienste (Essen auf Rädern) sowie Dienstleistungen im häuslichen Umfeld (z. B. mobile Körperpflege, Computerhilfe für Senioren).
§ 3 Persönliche Ansprechpartner
In der Rubrik „Persönliche Ansprechpartner- Menschen, die ich ansprechen kann“ werden Personen hervorgehoben, die eine soziale Rolle oder ein Ehrenamt repräsentieren. Die redaktionelle Auswahl und Prüfung der Eignung obliegt der Verbandsgemeinde. Ein Recht auf Aufnahme in diese Übersicht besteht nicht.
§ 4 Pflicht zur Kostentransparenz
Sofern Angebote ganz oder teilweise als Selbstzahlerleistung erbracht werden (insb. bei Osteopathie, Heilpraktikern oder gewerblichen Diensten), ist im jeweiligen Angebot (im Freitextfeld: Leistungen) deutlich darauf hinzuweisen. Die Verbandsgemeinde übernimmt keine Haftung für Honorarstreitigkeiten.
§ 5 Veranstaltungen
Es dürfen nur Termine mit klarem fachlichem Bezug zu Gesundheit, Pflege oder sozialem Miteinander eingestellt werden.
§ 6 Rechte, Pflichten und Prüfung
6.1 Verantwortlichkeit: Anbieter garantieren, dass ihre Angaben korrekt sind und sie über alle notwendigen Qualifikationen verfügen.
6.2 Prüfungsrecht: Die Verbandsgemeinde ist berechtigt, jederzeit Nachweise über die fachliche Qualifikation (Zertifikate, Approbationen, Erlaubnisse) einzufordern. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, kann das Profil gesperrt werden.
§ 7 Laufzeit und Deaktivierung
Der Nutzungsvertrag ist jederzeit ohne Frist kündbar. Anbieter können ihre Profile eigenständig deaktivieren.