Antwort
Pflege und Job zu vereinen ist eine Herausforderung. Diese gesetzlichen Möglichkeiten unterstützen Sie dabei:
Akutfall: Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Wenn plötzlich ein Pflegefall eintritt und Sie sofort handeln müssen:
- Dauer: Bis zu 10 Arbeitstage Freistellung von der Arbeit.
- Geld: Sie erhalten Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz (ca. 90 % Ihres Netto-Verdienstes, bis zu einer gesetzlichen Höchstgrenze)
- Wichtig: Der Antrag erfolgt bei der Pflegekasse (Krankenkasse) der pflegebedürftigen Person
- Nachweis: Der Arbeitgeber kann eine ärztliche Bescheinigung verlangen.
Längere Auszeiten & Teilzeit
- Pflegezeit (bis 6 Monate): Komplette oder teilweise Freistellung (bei Betrieben mit > 15 Beschäftigten).
- Familienpflegezeit (bis 24 Monate): Reduzierung der Arbeitszeit auf mindestens 15 Wochenstunden (bei Betrieben mit > 25 Beschäftigten).
- Schutz: Während dieser Phasen genießen Sie besonderen Kündigungsschutz
Ihre soziale Absicherung
Wenn Sie mindestens 10 Stunden pro Woche (verteilt auf mind. 2 Tage) pflegen (ab Pflegegrad 2):
- Rente: Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge für Sie.
- Unfall: Sie sind gesetzlich unfallversichert.
- Arbeitslosigkeit: Unter bestimmten Voraussetzungen werden Beiträge gezahlt
An wen wende ich mich zuerst?
Erste Anlaufstellen sind die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person (Beratung, Anträge) und der Pflegestützpunkt vor Ort.
Dort erhalten Sie individuelle Unterstützung zu Leistungen, Anträgen und Organisation der Pflege.
Kategorien